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"Wenn Mielke unterschrieben hätte...." Peter Rüegg



"Die Beschuldigten haben sich damit der Schädlingstätigkeit gemäss § 23 des Strafrechtsergänzungsgesetzes schuldig gemacht....Aufgrund der außerordentlich hohen Gesellschaftsgefährlichkeit ihrer Verbrechen erscheint es notwendig, gegen die Beschuldigten XXX und Rüegg die Todesstrafe  zu erwirken..."

"Das Essen reicht zum Überleben. Es wird in Schüsseln gereicht. Oft gibt es Mehlsuppen, die uns aufschwemmen aber dadurch wohlgenährt erscheinen lassen. Morgens und Abends gibt es dicke Stücken Brot mit Margarine bestrichen, machmal auch Wurst, dazu Tee, den wir aus Schüsseln trinken. Außer dem Fäkalienkübel befindet sich nichts in den Zellen. Tische, Stühle oder Hocker gibt es nicht, nur diese bühnenartige Pritsche, auf die wir uns tagsüber nicht legen dürfen. Handtücher und Zahnbürste, Brillen und Prothesen befinden sich außerhalb. Es gibt nichts zu lesen, keine Zeitungen, keine Bücher..."


Aus: "Wenn Mielke unterschrieben hätte....Vorschlag: Todesstrafe"
          Autor Peter Rüegg
          Berlin: Pro BUSINESS 2005
            

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